Informationen für Ausländer
Möchten Sie in Polen oder Deutschland arbeiten? Mit uns finden Sie alle notwendigen Informationen!
Wir unterstützen Ausländer bei der Suche nach legaler und stabiler Arbeit in Polen und Deutschland. Wir verstehen, dass der Arbeitsbeginn in einem fremden Land kompliziert sein kann, deshalb bieten wir umfassende Unterstützung in jedem Schritt – von der Bewerbung bis hin zur Hilfe bei der Organisation aller Formalitäten.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den erforderlichen Dokumenten und Genehmigungen für die Arbeit in Polen und Deutschland.

Erforderliche Dokumente und Genehmigungen für die Arbeit in Polen
Um eine legale Arbeit in Polen aufzunehmen, müssen Ausländer bestimmte Anforderungen in Bezug auf Arbeitserlaubnisse und andere Dokumente erfüllen. Hier sind die wichtigsten davon.
Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich für Ausländer außerhalb der Europäischen Union, die in Polen arbeiten möchten. Die Erlaubnis wird von den Wojwoden ausgestellt und kann je nach Art der Arbeit saisonal oder langfristig sein.
- Arbeitserlaubnis Typ A – für Bürger außerhalb der EU, die auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages in Polen arbeiten werden.
- Arbeitserlaubnis Typ B – für Personen, die Führungspositionen in Unternehmen in Polen übernehmen.
- Arbeitserlaubnis Typ C – für Arbeitnehmer, die von ausländischen Unternehmen nach Polen entsandt werden.
- Arbeitserlaubnis Typ D – für Personen, die beabsichtigen, für eine bestimmte Zeit in Polen auf Grundlage eines Vertrages mit einem ausländischen Unternehmen zu arbeiten.
Ausländer außerhalb der Europäischen Union, die keinen Status als Einwohner in Polen haben, müssen ein Arbeitsvisum beantragen. Das Verfahren hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Reiseziel ab, und das Visum kann für einen kurzen oder langen Zeitraum ausgestellt werden.
Ausländer, die in Polen arbeiten möchten, müssen eine PESEL-Nummer erhalten, die für steuerliche Abrechnungen und Sozialversicherungsbeiträge (ZUS) erforderlich ist. Zusätzlich, wenn die Person ein Unternehmen führt, wird auch eine NIP-Nummer (Steueridentifikationsnummer) benötigt.
Jeder Arbeitnehmer muss vom Arbeitgeber bei der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) angemeldet werden, damit Beiträge zur Kranken-, Renten- und Invalidenversicherung entrichtet werden können.
Erforderliche Dokumente und Genehmigungen für die Arbeit in Deutschland
Die Vorschriften für die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland ähneln denen in Polen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Dokumente und Genehmigungen.
Bürger aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten möchten, benötigen eine Arbeitserlaubnis
Je nach Art der Tätigkeit kann diese befristet oder unbefristet sein. Hier sind die wichtigsten Arten von Arbeitserlaubnissen:
- Blaue Karte EU (Blaue Karte EU) – für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten mit Hochschulabschluss und einem Arbeitsvertrag mit ausreichendem Einkommen.
- Saisonarbeitserlaubnis – für Personen, die zeitlich befristet in bestimmten Branchen wie der Landwirtschaft oder im Tourismus arbeiten.
- Arbeitserlaubnis für Helfertätigkeiten (ohne formale Berufsausbildung) – wird in Ausnahmefällen erteilt, z. B. für Tätigkeiten in der Bau- oder Produktionsbranche.
Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die in Deutschland arbeiten möchten, müssen ein Arbeitsvisum beantragen. Die Art des Visums hängt vom Bildungsgrad, den beruflichen Qualifikationen sowie vom Arbeitsvertrag ab.
Zum Antragsverfahren gehören unter anderem der Nachweis über die abgeschlossene Ausbildung sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot eines deutschen Arbeitgebers.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland muss eine steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) erhalten. Diese ist erforderlich für die steuerliche Abrechnung sowie für die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge.
In Deutschland muss jede arbeitende Person eine Krankenversicherung haben. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag sind automatisch über ihren Arbeitgeber gesetzlich versichert. Bei selbstständiger Tätigkeit muss die Krankenversicherung eigenständig abgeschlossen werden.
Für reglementierte Berufe (z. B. Arzt, Lehrer) müssen ausländische Staatsangehörige ihre beruflichen Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen. Dies erfolgt über die zuständigen Behörden oder Kammern, je nach Beruf und Bundesland.
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie planen, eine Arbeit in Polen oder Deutschland aufzunehmen, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten.
Unser Team beantwortet alle Ihre Fragen und unterstützt Sie umfassend bei allen Themen rund um Dokumente und Arbeitserlaubnisse.
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